Allgemeines
Eine beliebte Methode, um Firmen-Standorte oder Adressen auf einer Webseite anzuzeigen, sind eingebundene Karten.
Hierbei gibt es aber datenschutzrechtliche Punkte zu beachten:
So nimmt bei einer herkömmlichen Verwendung der Browser eines Besuchers beim Aufruf dieser Seite bereits automatisch mit dem Kartenanbieter Kontakt auf und übermittelt bereits personenbezogene Daten des Besuchers. Dieser Umstand ist also problematisch.
Nach aktueller Rechtslage müssen Webseiten-Betreiber dafür Sorge tragen, dass externe Inhalte erst nach expliziter Zustimmung der Nutzer eingebunden werden dürfen, dies betrifft insbesondere die durch den Seitenaufruf gesetzten Cookies und die dadurch ausgelöste Datenverarbeitung.
Es reicht hier nicht, den Webseiten-Besucher darauf hinzuweisen, dass bei Nutzung der Webseite personenbezogene Daten an externe Anbieter übertragen werden und er dieser Übertragung automatisch zustimmen würde, indem er die Webseite weiter nutze.
Theoretisch kann man damit argumentieren, dass Die Nutzung von eingebundenen Karten ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO darstellt. Das Interesse hierbei wäre dann eine ansprechende Darstellung Ihres Online-Angebotes und eine leichte Auffindbarkeit der auf der Webseite angegebenen Orte.
In diesem Fall würde es ausreichen den Besucher direkt beim Anzeigen der Karte auf die Datenschutzerklärkung aufmerksam zu machen, in welcher dann die Nutzung der externen Karte ausführlich erklärt wird.
Wir können allerdings nicht garantieren, dass dies die zuständigen Gerichte im Falle einer Abmahnung auch so sehen - daher stellt diese Variante unserer Meinung nach keinen ausreichenden Schutz dar.
Wir stellen daher hier die möglichen Varianten der Karten-Einbindungen kurz vor - bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die für Sie optimale Variante besprechen und ggf. gemeinsam umsetzen zu können.
Google Maps
Statische Variante
Eine schnelle und einfache Möglichkeit für eine Karten-Darstellung bietet Googlemaps.
Hat man den gewünschten Karten-Ausschnitt auf www.google.de/maps ausgewählt, kann man diesen einfach über "Teilen" und dann "Karte einbetten" in Form eines HTML-Codes an geeigneter Stelle in den Quellcode der Webseite übernehmen.
Hinweise zum Einbinden eines Kartenausschnitts sind direkt bei Google erhältlich.
Achtung: Diese Art der Einbindung ist nur für private Webseiten erlaubt!
Vorteile:
- Schnelle und einfache Einbindung
- Kostenlos, egal wie viele Aufrufe
Nachteile:
- Nur für private Webseiten erlaubt
- Nur eine Adresse darstellbar
- Adress-Informationen nicht anpassbar
- Nicht Datenschutzkonform
Beispiele:
Darstellung "Karte"
Darstellung "Satellit"
Google Maps
Dynamische Variante
Zur kommerziellen und zugleich rechtssicheren Integration auf gewerblichen Webseiten ist bei der Nutzung von Googlemaps die Programmierschnittstelle "Googlemaps API" (Application Programming Interface) von Nöten.
Beliebig viele Adressen/Standorte können hier dargestellt, sowie deren Informationen optisch angepasst werden.
Nach Eröffnung eines Google-Kontos muss ein Googlemaps-API-Key erstellt werden, dieser wird dann der Webseiten-URL zugeteilt. Über diesen sogenannten Schlüssel hat Google die Möglichkeit, die Kartenzugriffe auf der Webseite zu verfolgen und dem Google-Konto zuzuweisen.
Verschiedene Arten der Googlemaps API bieten verschiedene Funktionen/Möglichkeiten.
Um die richtige Variante für Ihre Webseite zu finden, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Wir stellen Ihnen hier gerne eine Anleitung zur Erstellung eines Google Maps API-Key zur Verfügung: Anleitung (alle Angaben ohne Gewähr).
Vorteile:
- Mehrere Adressen darstellbar
- Individuelles Icon als Marker möglich
- Adress-Informationen (anpassbar) bei Klick auf Marker
- Karte bedingt anpassbar
Nachteile:
- Google-Konto und API-Key notwendig
- Bei vielen Aufrufen fallen ggf. Kosten an
- Nicht Datenschutzkonform
Beispiel:
Open-Street-Map
Ein weiterer, sehr verbreiteter Kartenanbieter ist "Open-Street-Map".
Fälschlicherweise wird die Nutzung dessen Kartenmaterial oft als unbedenklich, was den Datenschutz angeht, angesehen. Leider ist dies ein Irrtum. Benutzt man die Dienste von openstreetmap.org, werden die Daten von einem Server in Großbritannien (Drittland seit dem Brexit) geladen. Die IP-Adresse des Besuchers wird an den Anbieter übermittelt und ebenfalls ein Cookie gesetzt.
Aufgrund des erhöhten Aufwands bei der Einbindung sowie teilweise unzuverlässigem Kartenmaterial, können wir diese Alternative aktuell nicht empfehlen.
Bing Maps
Microsoft bietet mit "Bing Maps" ebenfalls eine Alternative zu Googlemaps.
Auch hier haben wir datenschutzrechtlich die gleiche Problematik wie bei Open-Street-Map und bei Googlemaps.
Die Möglichkeiten der Einbindung, sowie die Vor- und Nachteile entsprechen den ersten beiden Varianten zu Googlemaps (statische + dynamische Variante).
Über die Nutzung entscheidet also im Endeffekt nur, wem Sie die Daten Ihrer Besucher anvertrauen möchten.
Datenschutzkonforme
Googlemaps
Egal welche genannten Einbindungsvarianten zum Einsatz kommen, so entsprechende alle derzeit leider nicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Laut aktueller Rechtssprechung muss der Besucher einer Webseite ausdrücklich vor(!) dem Laden von Fremddiensten wie Googlemaps informiert werden, dass ggf. seine personenbezogenen Daten (in diesem Fall die IP-Adresse) an Google weitergeleitet wird. Deshalb müssen die Besucher/Nutzer einer Webseite vorher einen Hinweis erhalten, dass beim Anklicken der Karte eine Verbindung mit Google hergestellt wird und so die personenbezogenen Daten an Google weitergeleitet werden.
Desweiteren muss natürlich der Dienst Googlemaps in der Datenschutzerklärung der jeweiligen Webseite ausführlich und genau beschrieben sein. Auch das Setzen eines sogenanntes NID-Cookie auf dem Rechner des Nutzers ist ohne Aufklärung und Einwilligung des Webseitenbesuchers nicht erlaubt. Laut Google wird dies genutzt, um Werbung in Google-Produkten wie bspw. in der Google-Suche individuell anzupassen.
Doch was tun?
Wir haben verschiedene Varianten für Sie aufgeführt.
Um die richtige Variante für Ihre Webseite zu finden, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Variante 1:
Die einfachste Variante wäre natürlich, die Googlemap gar nicht erst einzubinden, sondern statt dessen nur einen Link einzufügen, der die Googlemap direkt von www.google.de/maps in einem anderen Browserfenster öffnet und schon auf den Zielort voreingestellt ist. Das ist leicht zu bewerkstelligen, denn dazu muss nur Googlemaps aufgerufen und darin nach dem gewünschten Ort gesucht werden, die URL-Adresse in der Browserleiste ändert sich daraufhin - diese kann einfach kopiert und als Ziel für Ihren Verweis verwendet werden.
Variante 2:
Dient die Karte lediglich als grafisches Mittel auf Ihrer Webseite und zeigt nur statisch eine oder mehrere Adressen/Standorte an, wäre es eine Überlegung wert, diese Darstellung durch eine Grafik zu ersetzen.
Achten Sie hierbei aber unbedingt auf das Urheberrecht! Screenshots von Google-Karten sind ausdrücklich von Google verboten, da hilft auch die Angabe des Quellverweises nicht.
Übrigens: Ebenfalls untersagt ist die Integration von Google-Karten in Print-Produkten!
Variante 3:
Sollten Sie bereits ein sogenanntes Cookie-Consent-Tool verwenden, so kann es sein dass diese sich bereits um die Einbindung externer Scripte kümmert und diese erst nach Zustimmung durch den Benutzer zulässt. Dies ist aber von der Verwendung Ihres Tools abhängig und müsste ggf. geprüft werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie bei unseren Cookie-Infos.
Variante 4:
Die Einbindung des Karten-Ausschnitts erfolgt wie gewohnt, allerdings greift in dieser Variante ein Script, welches einen Hinweistext anstelle der Karte anzeigt und im Hintergrund das Laden der Karte unterbindet. Dieser Text weist den Benutzer auf alle notwendigen Informationen hin und erst nach Klick auf "Karte anzeigen" wird die eigentliche Karte vom externen Anbieter geladen.
Dabei handelt es sich um eine sogenannte 2-Klick-Lösung und ist damit konform mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Für weitere Darstellungsmöglichkeiten, sowie konkrete Einbindungswünsche, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Vorteile - alle Varianten:
- Datenschutzkonform
Nachteile - Variante 4:
- Zusätzlicher Klick für Benutzer um Karte zu aktivieren
Beispiele:
Statische Variante (datenschutzkonform)
Rechtlicher Hinweis / Disclaimer
Das vorliegende Dokument wurde vom Verfasser mit größter Sorgfalt und auf Basis der derzeit verfügbaren Literatur erstellt. Es dient als Information hinsichtlich der Karten-Thematik im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Durch den Verfasser wird keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall gesondert zu prüfen ist und keine individuelle Rechtsberatung ersetzt. Des Weiteren können wir keine Garantie geben, dass Ihre Website nicht abgemahnt wird.
Wir können und dürfen keine Rechtsberatung geben, nehmen Sie bei Rückfragen zu diesem Thema bitte Kontakt zu einem Fachanwalt für Datenschutz oder zu Ihrem Datenschutzbeauftragten auf.