Ab 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, das die digitale Barrierefreiheit stärkt. Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten wie Websites, Apps und Online-Diensten zu ermöglichen.
Schon jetzt sorgt das Gesetz für viel Gesprächsbedarf und Unsicherheit. Denn bis Juni müssen sehr viele Webprojekte barrierefrei sein – zum Beispiel B2C-Onlineshops und Apps. Das Gesetz betrifft jedoch nicht alle Websites und Unternehmen im gleichen Umfang.
Weitere Informationen dazu, wer betroffen ist und wer nicht und welche Verpflichtungen sich für Sie ergeben, haben wir auf einer Info-Seite für Sie zusammen gefasst:
Wie wir Sie unterstützen können
Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtliche Beratung leisten können und dürfen. Allerdings unterstützen wir Sie gerne bei der technischen Umsetzung und der Anpassung Ihrer Website an die neuen Anforderungen.
Sollten Sie unsicher sein, ob dieses Thema für Ihr Unternehmen relevant ist, empfehlen wir Ihnen, sich mit einem Rechtsberater in Verbindung zu setzen. Für konkrete Anpassungen oder Fragen zu Ihrer Website stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.
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