Wir möchten Sie auf eine kommende gesetzliche Änderung im Online-Handel aufmerksam machen:
Ab dem 19. Juni 2026 gilt EU-weit die Pflicht zur Einführung eines sogenannten Widerrufsbuttons für Online-Verträge im B2C-Bereich.
Ziel ist es, dass der Widerruf für Verbraucher genauso einfach möglich ist wie der Vertragsabschluss. Die konkrete Umsetzung (z. B. Platzierung, Beschriftung, Fristen und technische Anforderungen) kann dabei je nach Website individuell unterschiedlich und durchaus komplex sein.
Wichtig für Sie:
Die Pflicht betrifft nur Websites, über die tatsächlich Online-Verträge mit Endkunden abgeschlossen werden. Ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf für Ihre Website besteht, sollten Sie individuell prüfen (ggf. mit rechtlicher Beratung).
Detaillierte Informationen finden Sie hier:
www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsbutton-faq-leitfaden-online-handel.html
Bitte beachten Sie:
Wir dürfen und können keine rechtliche Beratung leisten, sondern möchten Sie mit dieser Information lediglich frühzeitig auf das Thema aufmerksam machen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der technischen Umsetzung, sofern sich aus Ihrer Prüfung Anpassungsbedarf ergibt. Diese Leistungen rechnen wir transparent nach Aufwand ab. Kontaktieren Sie uns dazu gerne unter support@~@manywaysout.de.

