Allgemeines
Eine beliebte Methode, um Firmen-Standorte oder Adressen auf einer Webseite anzuzeigen, sind eingebundene Karten.
Hierbei gibt es aber datenschutzrechtliche Punkte zu beachten:
So nimmt bei einer herkömmlichen Verwendung der Browser eines Besuchers beim Aufruf dieser Seite bereits automatisch mit dem Kartenanbieter Kontakt auf und übermittelt bereits personenbezogene Daten des Besuchers. Dieser Umstand ist also problematisch.
Nach aktueller Rechtslage müssen Webseiten-Betreiber dafür Sorge tragen, dass externe Inhalte erst nach expliziter Zustimmung der Nutzer eingebunden werden dürfen, dies betrifft insbesondere die durch den Seitenaufruf gesetzten Cookies und die dadurch ausgelöste Datenverarbeitung.
Es reicht hier nicht, den Webseiten-Besucher darauf hinzuweisen, dass bei Nutzung der Webseite personenbezogene Daten an externe Anbieter übertragen werden und er dieser Übertragung automatisch zustimmen würde, indem er die Webseite weiter nutze.
Wir stellen daher hier die möglichen Varianten der Karten-Einbindungen kurz vor - bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die für Sie optimale Variante besprechen und ggf. gemeinsam umsetzen zu können.
Google Maps
Statische Variante
Eine schnelle und einfache Möglichkeit für die Darstellung einer Karte bietet Google Maps.
Hat man den gewünschten Karten-Ausschnitt auf www.google.de/maps ausgewählt, kann man diesen einfach über "Teilen" und dann "Karte einbetten" in Form eines HTML-Codes an geeigneter Stelle in den Quellcode der Webseite übernehmen.
Hinweise zum Einbinden eines Kartenausschnitts sind direkt bei Google erhältlich.
Achten Sie hierbei aber unbedingt auf das Urheberrecht! Screenshots von Google-Karten sind ausdrücklich von Google verboten, da hilft auch die Angabe des Quellverweises nicht.
Übrigens: Ebenfalls untersagt ist die Integration von Google-Karten in Print-Produkten!
Vorteile:
- Schnelle und einfache Einbindung
- Kostenlos, egal wie viele Aufrufe
Nachteile:
- Nicht für komplexe Mehrfachstandorte geeignet
- Adress-Informationen nicht anpassbar
- Nur mit entsprechender Consent-Lösung datenschutzkonform einsetzbar, d.h. die Karte wird erst geladen und sichtbar, wenn der Website-Besucher der Nutzung externer Inhalte bzw. der entsprechenden Cookies zugestimmt hat
Beispiele:
Darstellung "Karte"
Darstellung "Satellit"
Google Maps
Dynamische Variante
Für die Einbindung von Google Maps kann – je nach gewünschtem Funktionsumfang – die Nutzung der Programmierschnittstelle „Google Maps API“ (Application Programming Interface) erforderlich sein.
Über die API können beispielsweise mehrere Adressen bzw. Standorte dargestellt sowie deren Informationen und Darstellung individuell angepasst werden.
Nach Eröffnung eines Google-Kontos muss ein Google Maps API-Key erstellt werden, dieser wird dann der Webseiten-URL zugeteilt. Über diesen sogenannten Schlüssel hat Google die Möglichkeit, die Kartenzugriffe auf der Webseite zu verfolgen und dem Google-Konto zuzuweisen.
Verschiedene Arten der Google Maps API bieten verschiedene Funktionen/Möglichkeiten.
Um die richtige Variante für Ihre Webseite zu finden, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Wir stellen Ihnen hier gerne eine Anleitung zur Erstellung eines Google Maps API-Key zur Verfügung: Anleitung (alle Angaben ohne Gewähr).
Vorteile:
- Mehrere Adressen darstellbar
- Individuelles Icon als Marker möglich
- Adress-Informationen (anpassbar) bei Klick auf Marker
- Karte bedingt anpassbar
Nachteile:
- Google-Konto und API-Key notwendig
- Je nach Anzahl der Aufrufe können Kosten entstehen
- Nur mit entsprechender Consent-Lösung datenschutzkonform einsetzbar, d.h. die Karte wird erst geladen und sichtbar, wenn der Website-Besucher der Nutzung externer Inhalte bzw. der entsprechenden Cookies zugestimmt hat
Beispiel:
OpenStreetMap
Ein weiterer sehr verbreiteter Kartenanbieter ist „OpenStreetMap“ (OSM). Hierbei handelt es sich um ein Open-Source-Kartenprojekt, dessen Kartenmaterial von vielen Webseiten und Anwendungen genutzt wird.
Häufig wird davon ausgegangen, dass die Nutzung von OpenStreetMap grundsätzlich datenschutzrechtlich unproblematisch sei. Dies ist jedoch nicht automatisch der Fall. Werden Karteninhalte direkt von externen Servern geladen (z. B. von openstreetmap.org oder anderen Tile-Servern), wird beim Aufruf der Karte in der Regel die IP-Adresse des Besuchers an den jeweiligen Anbieter übermittelt. Je nach technischer Einbindung und verwendetem Dienst können zudem weitere Verbindungsdaten verarbeitet werden.
Wie auch bei Google Maps sollte daher geprüft werden, ob für die jeweilige Einbindung eine vorherige Einwilligung des Webseitenbesuchers erforderlich ist.
OpenStreetMap bietet im Vergleich zu kommerziellen Anbietern wie Google Maps mehr Flexibilität bei Hosting und Datenschutz, da Kartenmaterial grundsätzlich auch über eigene oder europäische Server eingebunden werden kann. Der technische Einrichtungsaufwand ist hierbei jedoch meist höher.
Vorteile:
- Open-Source-Lösung
- Kein Google-Konto notwendig
- Flexible Hosting-Möglichkeiten
- Datenschutzfreundlichere Einbindung technisch möglich
- Individuelle Anpassungen möglich
Nachteile:
- Je nach Einbindung ebenfalls datenschutzrechtlich zu prüfen
- Teilweise höherer technischer Einrichtungsaufwand
- Erweiterte Funktionen häufig nur über zusätzliche Dienste möglich
- Kartenmaterial und Darstellung können regional unterschiedlich detailliert sein
Bing Maps
Microsoft bietet mit "Bing Maps" ebenfalls eine Alternative zu Google Maps.
Auch hier haben wir datenschutzrechtlich die gleiche Problematik wie bei OpenStreetMap und bei Google Maps.
Die Möglichkeiten der Einbindung, sowie die Vor- und Nachteile entsprechen den ersten beiden Varianten zu Google Maps (statische + dynamische Variante).
Über die Nutzung entscheidet also im Endeffekt nur, wem Sie die Daten Ihrer Besucher anvertrauen möchten.
Datenschutzkonforme
Google Maps
Egal welche genannten Einbindungsvarianten zum Einsatz kommen, so entsprechen alle derzeit leider nicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Laut aktueller Rechtssprechung muss der Besucher einer Webseite ausdrücklich vor(!) dem Laden von Fremddiensten wie Google Maps informiert werden, dass ggf. seine personenbezogenen Daten (in diesem Fall die IP-Adresse) an Google weitergeleitet wird. Deshalb müssen die Besucher/Nutzer einer Webseite vorher einen Hinweis erhalten, dass beim Anklicken der Karte eine Verbindung mit Google hergestellt wird und so die personenbezogenen Daten an Google weitergeleitet werden.
Des Weiteren muss natürlich der Dienst Google Maps in der Datenschutzerklärung der jeweiligen Webseite ausführlich und genau beschrieben sein. Auch das Setzen eines sogenanntes NID-Cookie auf dem Rechner des Nutzers ist ohne Aufklärung und Einwilligung des Webseitenbesuchers nicht erlaubt. Laut Google wird dies genutzt, um Werbung in Google-Produkten wie bspw. in der Google-Suche individuell anzupassen.
Doch was tun?
Wir haben verschiedene Varianten für Sie aufgeführt.
Um die richtige Variante für Ihre Webseite zu finden, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Variante 1:
Die einfachste Variante wäre natürlich, die Google Map gar nicht erst einzubinden, sondern statt dessen nur einen Link einzufügen, der die Google Map direkt von www.google.de/maps in einem anderen Browserfenster öffnet und schon auf den Zielort voreingestellt ist. Das ist leicht zu bewerkstelligen, denn dazu muss nur Google Maps aufgerufen und darin nach dem gewünschten Ort gesucht werden, die URL-Adresse in der Browserleiste ändert sich daraufhin - diese kann einfach kopiert und als Ziel für Ihren Verweis verwendet werden.
Variante 2:
Dient die Karte lediglich als grafisches Mittel auf Ihrer Webseite und zeigt nur statisch eine oder mehrere Adressen/Standorte an, wäre es eine Überlegung wert, diese Darstellung durch eine Grafik zu ersetzen.
Achten Sie hierbei aber unbedingt auf das Urheberrecht! Screenshots von Google-Karten sind ausdrücklich von Google verboten, da hilft auch die Angabe des Quellverweises nicht.
Übrigens: Ebenfalls untersagt ist die Integration von Google-Karten in Print-Produkten!
Variante 3:
Sollten Sie bereits ein sogenanntes Cookie-Consent-Tool verwenden, so kann es sein dass diese sich bereits um die Einbindung externer Scripte kümmert und diese erst nach Zustimmung durch den Benutzer zulässt. Dies ist aber von der Verwendung Ihres Tools abhängig und müsste ggf. geprüft werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie bei unseren Cookie-Infos.
Variante 4:
Die Einbindung des Karten-Ausschnitts erfolgt wie gewohnt, allerdings greift in dieser Variante ein Script, welches einen Hinweistext anstelle der Karte anzeigt und im Hintergrund das Laden der Karte unterbindet. Dieser Text weist den Benutzer auf alle notwendigen Informationen hin und erst nach Klick auf "Karte anzeigen" wird die eigentliche Karte vom externen Anbieter geladen.
Dabei handelt es sich um eine sogenannte 2-Klick-Lösung und ist damit konform mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Für weitere Darstellungsmöglichkeiten, sowie konkrete Einbindungswünsche, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Vorteile - alle Varianten:
- Datenschutzkonform
Nachteile - Variante 4:
- Zusätzlicher Klick für Benutzer um Karte zu aktivieren
Beispiele:
Statische Variante (datenschutzkonform)


Google Maps
Externe Verlinkung zu Kartendiensten
Für viele Firmenwebseiten ist eine vollständig eingebettete Live-Karte heutzutage nicht zwingend notwendig. Oft reicht es aus, die Adresse direkt auf der Webseite anzugeben und zusätzlich einen Button oder Link bereitzustellen, über den Besucher die Route bequem in einem externen Kartendienst wie Google Maps öffnen können.
Hierbei wird keine externe Karte direkt auf der Webseite geladen. Eine Verbindung zum jeweiligen Kartenanbieter wird erst hergestellt, wenn der Besucher aktiv auf den entsprechenden Link klickt.
Diese Variante stellt häufig einen guten Kompromiss zwischen Benutzerfreundlichkeit, Datenschutz und technischem Aufwand dar.
Optional kann zusätzlich ein Screenshot/statisches Bild von mapz.com generiert und eingebunden werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Quellangaben notwendig.
Vorteile:
- Datenschutzfreundlicher, da keine automatische Verbindung zu externen Kartendiensten erfolgt
- Kein Cookie-Consent für die Kartendarstellung notwendig
- Schnellere Ladezeiten der Webseite
- Geringerer technischer und wartungsseitiger Aufwand
- Einfache Umsetzung
- Für viele Anwendungsfälle vollkommen ausreichend
Nachteile:
- Keine direkte Kartenansicht auf der Webseite
- Keine interaktive Darstellung mehrerer Standorte
- Benutzer verlässt beim Öffnen der Karte ggf. die Webseite
- Weniger visuell ansprechend als eingebettete Live-Karten
Rechtlicher Hinweis / Disclaimer
Das vorliegende Dokument wurde vom Verfasser mit größter Sorgfalt und auf Basis der derzeit verfügbaren Literatur erstellt. Es dient als Information hinsichtlich der Karten-Thematik im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Durch den Verfasser wird keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall gesondert zu prüfen ist und keine individuelle Rechtsberatung ersetzt. Des Weiteren können wir keine Garantie geben, dass Ihre Website nicht abgemahnt wird.
Wir können und dürfen keine Rechtsberatung geben, nehmen Sie bei Rückfragen zu diesem Thema bitte Kontakt zu einem Fachanwalt für Datenschutz oder zu Ihrem Datenschutzbeauftragten auf.
